Wer legt Baulinie fest?
Eine Baulinie wird im Bebauungsplan als rote Linie dargestellt. Welche Konsequenzen hat es, wenn eine Baulinie festgelegt wurde In § 23 Absatz 2 BauNVO heißt es dazu: „Ist eine Baulinie festgesetzt, so muss auf dieser Linie gebaut werden.Im Wesentlichen besteht der Unterschied der Baulinie zur Baugrenze also darin, dass die Baulinie keinerlei Abweichung erlaubt. Während ein Gebäude nicht unbedingt bis an die Baugrenze treten muss, ist dies bei der Baulinie eine absolute Notwendigkeit.Die jeweiligen Einzelbestimmungen, nach denen sich das Baufenster dann konkret bestimmt, werden darüber hinaus in Bebauungsplänen gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durch die Gemeinden festgelegt und als Satzung verabschiedet. Der Bebauungsplan unterscheidet sich also von Gemeinde zu Gemeinde.

Was darf außerhalb der Baulinie gebaut werden : Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (hier blau) vorgegeben. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäude und Gebäudeteile diese nicht überschreiten. An diese darf das Gebäude also maximal reichen. Jedoch können unter Umständen Garagen und Carports außerhalb der Baugrenze errichtet werden.

Was bedeutet Baulinie im Bebauungsplan

Baulinie (Fluchtlinie)

Ziel einer Baulinie ist es zumeist, eine durchgehende Häuserflucht an der Straßenseite zu erzielen. Frühere Bezeichnungen für die Baulinie sind Bauflucht und Baukante.

Was darf über die Baulinie gebaut werden : Dürfen Sie die Baulinie überschreiten Grundsätzlich nein, gemäß §23 BauNVO gilt aber Folgendes: „Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. “ Im Bebauungsplan können weitere Ausnahmen festgelegt werden.

Mit Baulinien wird der Raum für Infrastrukturanlagen gesichert. Die wichtigste Bedeutung haben die Verkehrsbaulinien, die den Raum für die Strasse, Rad- und Gehwege einschliesslich des Mindestabstands von Gebäuden und Anlagen zu den Verkehrsinfrastrukturen sichern.

Die Baulinie legt fest, auf welcher Linie Sie Ihr Gebäude bauen müssen. Hierbei gibt es in der Regel keine Ausnahmen. Die Linie bestimmt den Grundriss, Ausmaße und auch Bauweise Ihres Hauses damit nachhaltig.

Kann man Baugrenze überschreiten

Dürfen Sie die Baulinie überschreiten Grundsätzlich nein, gemäß §23 BauNVO gilt aber Folgendes: „Ein Vor- oder Zurücktreten von Gebäudeteilen in geringfügigem Ausmaß kann zugelassen werden. “ Im Bebauungsplan können weitere Ausnahmen festgelegt werden.