Seit 1. Januar 2023 gilt für den Kauf und Installation einer PV-Anlage und für dazugehörige Stromspeicher eine Umsatzsteuer von null Prozent – Du zahlst also keine Mehrwertsteuer. Rückwirkend sind bereits seit 2022 viele Solaranlagen von der Einkommensteuer befreit.Januar 2023 gekippt: Neue Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 30 kWp und Balkonkraftwerke sind nun sowohl von der Umsatz- als auch von der Einkommensteuerpflicht befreit. Der Wegfall der Einkommensteuer auf erzeugten Solarstrom gilt rückwirkend bereits für das Besteuerungsjahr 2022.„Für Einnahmen aus der Stromeinspeisung ist eine Steuer von 19 Prozent fällig“, sagt Ecovis-Steuerberaterin Cornelia Haaske aus Grafing. „Der Betreiber muss für den privaten Eigenverbrauch dagegen keine Umsatzsteuer mehr abführen, da die Anlage zum Nullsteuersatz, also ohne Umsatzsteuer, bezogen wurden.
Wie groß darf eine PV-Anlage sein ohne Steuern : Photovoltaik bis 30 kWp ist steuerfrei. Seit dem 01.01.2023 kannst du PV-Anlagen ohne Umsatzsteuer kaufen und installieren lassen. Die Befreiung von der Einkommensteuer gilt sogar schon seit dem 01.01.2022. Ab 2022 entfällt die 10-kWp-Grenze für die Befreiung von der EEG-Umlage, und wurde auf 30 kWp erhöht.
Ist Eigenverbrauch steuerpflichtig
Auf Einnahmen (Einspeisung bzw. Verkauf) und Entnahmen (Selbstverbrauch) aus dem Betrieb einer PV-Anlage muss keine Einkommensteuer mehr gezahlt werden – und zwar rückwirkend ab 1.1.2022. Dabei ist unerheblich, wofür der erzeugte Strom verwendet wird.
Was passiert wenn ich meine PV-Anlage nicht beim Finanzamt anmelde : Melde deine Solaranlage an, selbst wenn du den Strom nicht ins Netz einspeist. Nichtanmeldung kann eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen und den Verlust der Einspeisevergütung bedeuten.
Der Grund: Der erzeugte Strom wird – zumindest teilweise – ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Dadurch wird er verkauft. Ertragsteuerlich gesehen muss auf PV-Anlagen also Einkommensteuer ans Finanzamt gezahlt werden. Denn es handelt sich um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb.
Bei PV-Anlagen bis 30 kW auf Einfamilienhäusern gilt seit 2023 der Nullsteuersatz. Wie viel kW Photovoltaik ist steuerfrei Auf einem Einfamilienhaus sind Anlagen bis 30 kWp Leistung steuerfrei. Auf Mehrfamilienhäusern gilt die Steuerbefreiung, wenn die Anlage maximal 15 kWp je Wohn- und Gewerbeeinheit leistet.