Die kritische Grenze dieser „bearbeitungslosen Zeit“ sieht das BSG bei zwölf Monaten.Das Sozialgericht ist zu dieser Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet (man nennt das: Amtsermittlungsgrundsatz). Oft ist es dabei allerdings auf die Mitarbeit des Klägers oder der Beklagten angewiesen. Es kann z.B. noch nähere Angaben zum Sachverhalt erfragen oder die Namen und Anschriften von Zeugen.Erst nach dem Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob die Kosten von der Staatskasse erstattet werden können. Sind alle Ermittlungen und Beweiserhebungen abgeschlossen, entscheidet das Sozialgericht.
Wie lange dauert es von der Klage bis zum Prozess : Verfahren mit Vergleich: ca. 4 Monate. Verfahren mit Urteilsspruch: ca. 5–10 Monate.
Wer trägt die Kosten bei einer Klage beim Sozialgericht
Das Verfahren vor dem Sozialgericht ist grundsätzlich kostenfrei. Das bedeutet, dass für einen Kläger Gerichtskosten nicht anfallen. Davon gibt es allerdings Ausnahmen: Wer nicht als Versicherter, Leistungsempfänger oder behinderter Mensch klagt, muss Gerichtskosten bezahlen (z.B. Unternehmer, Ärzte oder Therapeuten).
Kann Sozialgericht Klage abweisen : Wenn also der Kläger, trotz Aufforderung seine Klage zu begründen, dies nicht tut oder erst verspätet einreicht, kann das Gericht die Klage abweisen, weil Tatsachen und Beweismittel verspätet vorgetragen wurden. Daher ist der § 106a Sozialgerichtsgesetz immer zu beachten.
Vor dem Sozialgericht klagen die Beteiligten nicht gegen eine andere Privatperson, sondern gegen ein Amt oder eine Behörde. Die mündliche Verhandlung wird schriftlich vorbereitet. In der Verhandlung selbst tragen die Beteiligten alle Argumente vor, die sie selbst entlasten oder die Gegenseite belasten.
Eine Klage hat dann Erfolg, wenn sie zulässig und begründet ist. Der maßgebliche Beurteilungszeitpunkt ist der Schluss der mündlichen Verhandlung (§ 296a Satz 1 ZPO). Ist die Klage unzulässig, wird sie abgewiesen. Dieses Prozessurteil erwächst nicht in materielle Rechtskraft.
Was prüft das Sozialgericht
Insbesondere bei Klagen wegen Berufsunfähigkeitsrenten und Erwerbsminderungsrenten fordert das Sozialgericht in einem besonderen Klägerfragebogen (beruflich und medizinisch) auch Angaben zum beruflichen Werdegang.Das Gericht prüft, ob der Kläger die Klage ordnungsgemäß erhoben hat. Die Klageschrift muss von einer postulationsfähigen Person unterschrieben sein (§§ 130 Nr. 6, 253 Abs. 4 ZPO).Vor Gericht gilt: Wer verliert, zahlt die gesamten Kosten des Rechtsstreits. Diese setzen sich zusammen aus den eigenen Anwaltskosten, den gegnerischen Anwaltskosten und den Gerichtskosten.
Für ein Verfahren vor dem Sozialgericht sind das 150 Euro, für ein Verfahren vor dem Landessozialgericht 225 Euro. Einige Sozialleistungsträger, z.B. die Jobcenter, sind allerdings von der Zahlung einer solchen Gebühr befreit.
Wie lange dauert die Bearbeitung beim Sozialgericht bei einem Fall : Ein Gerichtsverfahren vor dem Sozialgericht kann lange dauern. Bis zu einem Urteil können etwa drei bis fünf Jahre vergehen. Es kann aber auch kürzer oder länger dauern. Das hängt von verschiedenen Dingen ab.
Kann eine Klage ohne Verhandlung abgewiesen werden : Erkenntnisverfahren: Der Weg zur Entscheidung
So kann das Gericht das Verfahren auch ohne mündliche Verhandlung durchführen, sofern keine Partei einen Antrag auf mündliche Verhandlung stellt. Das Gericht kann ein schriftliches Vorverfahren anordnen oder einen Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen.
Was passiert wenn man eine Klage gewinnt
Gewinnt der Kläger den Prozess, hat er einen Vollstreckungstitel (§ 704 ZPO) in der Hand. Das Urteil kann er dann im Wege der Zwangsvollstreckung durchsetzen.
die Kosten für eine Anwältin bzw. einen Anwalt. Am Ende des Verfahrens entscheidet das Gericht, ob und in welchem Umfang der Gegner diese Kosten erstatten muss. Auf Antrag können die Beteiligten auch Prozesskostenhilfe bekommen.