Wann wird medizinische Fußpflege von der Krankenkasse bezahlt Nach der Diagnose krankhafter Veränderungen am Fuß, die durch Diabetes, Neuropathien oder einem Querschnittsyndrom hervorgerufen werden, trägt die Krankenkasse die Kosten der medizinischen Fußpflege.Eine Verordnung für die Podologie erhält demnach, wer vergleichbare Schädigungen der Haut und der Zehennägel hat und aufgrund von krankhaften Gefühlsstörungen kaum Schmerzen empfindet.Ja, das ist möglich. Für die Entscheidung, ob Ihr Arzt oder Ihre Ärztin Ihnen Heilmittel wie Krankengymnastik oder Massagen verordnet, muss er oder sie die "Heilmittel-Richtlinien" berücksichtigen.
Wer hat Anspruch auf Podologie : Wann darf mein Arzt mir Podologie verordnen Ihr Arzt darf die podologische Therapie verordnen, wenn Sie an einem diagnostizierten diabetischen Fußsyndrom mit Gefühls- und/oder Durchblutungsstörungen (Wagner-Stadium 0) leiden. Neu: Im Juli 2020 wurden die Indikationen erweitert.
Kann ich ohne Rezept zur medizinischen Fußpflege
Du kannst vorbeugend auch ohne ein Rezept des Arztes eine medizinische Fußpflege in Anspruch nehmen. In diesem Fall liegt der Preis je nach Behandlung zwei- bis dreimal so hoch.
Was kostet Fußpflege auf Rezept : Einheitliche Preise
HPNR | Leistungen seit dem 01.07.2023 | Von Krankenkasse übernommen |
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78010 | Podologische Behandlung (klein) | 32,70 € |
78020 | Podologische Behandlung (groß) | 46,93 € |
78030 | Podologische Befundung | 3,21 € |
78100 | Erstbefundung groß | 51,97 € |
Die Berufsausübung oder Bezeichnung „medizinische Fußpflege“ darf auch von Personen verwendet werden, die nicht eine Ausbildung und Prüfung nach dem Podologengesetz absolviert haben.
wenn Warzen oder Hühneraugen entstanden sind; wenn sich die Zehennägel in Form und Farbe auffällig verändern; wenn eine Diabetes mellitus-Erkrankung vorliegt, da die Haut von Betroffenen besonders anfällig für Wunden und Verletzungen sein kann; wenn sich Symptome von Fußpilz und Nagelpilz bemerkbar machen.
Welche Diagnose für medizinische Fußpflege
Hintergrund. Bislang konnten Ärzte eine Podologie nur bei Schädigungen infolge eines diabetischen Fußsyndroms (Diagnosegruppe DF) verordnen. Ab 1. Juli 2020 erweitern sich die Indikationen um das Fußsyndrom bei Neuropathien (NF) sowie das Fußsyndrom bei Querschnittsyndromen (QF).Voraussetzung für die erstmalige Verordnung einer podologischen Behandlung ist eine ärztliche Diagnostik. Diese muss insbesondere die dermatologischen und neurologischen Befunde beinhalten, ggf. auch angiologische oder muskuloskelettale Beurteilungen.Ärzte können Podologie künftig nicht nur Patienten mit diabetischem Fußsyndrom, sondern auch bei weiteren krankhaften Schädigungen an Haut und Zehennägeln verordnen.