Türen mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen“ sind regelmäßig zu prüfen und zu warten. Diese Aufgaben dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachleute durchführen, also in erster Linie diejenigen, die die Türen und Tore einbauen – Metallbauer.dem Prüfzeugnis regelmäßig zu prüfen sind, damit sie im Notfall einwandfrei schließen (z. B. Feststellanlagen einmal monatlich durch den Betreiber und einmal jährlich durch den Sachkundigen). Grundlage von Maßnahmen des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, hier Gefährdungsbeurteilung gemäß § 3 ArbStättV.Die Wartung von Brandschutztüren ist alle 12 Monate von einem Sachkundigen erforderlich. Brandschutztüren spielen eine wichtige Rolle im vorbeugenden Brandschutz. Sie verschließen den Austritt von Feuer und Rauch bei feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden und sichern so die Nutzung von Flucht- und Rettungswegen.
Sind Rauchschutztüren Prüfpflichtig : Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren. Prüfpflicht besteht hierbei auch für Feuerschutzabschlüsse ohne Feststellanlagen.
Wie oft müssen T30 Türen gewartet werden
Im Allgemeinen müssen Brandschutztüren alle zwölf Monate von einer befähigten Person zur Prüfung von Brandschutztüren gewartet werden. Der Hersteller Ihrer Brandschutztüren hat eine Wartungsanleitung mitgeliefert.
Wann müssen Brandschutztüren geprüft werden : (1) Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen.
Die DIN 14677-1 beschreibt die allgemein anerkannten Regeln der Technik und definiert den Austausch von Meldern. Diese gilt es einzuhalten. Im Schadensfall kann der Richter die allgemein anerkannten Regeln der Technik als Grundlage verwenden.
Türen mit Sonderfunktionen (insbesondere Feuerschutztüren), Feststellanlagen sowie „kraftbetätigte Tore und Türen" sind regelmäßig zu prüfen und zu warten. Diese Aufgaben dürfen nur entsprechend qualifizierte Fachleute durchführen, also in erster Linie diejenigen, die die Türen und Tore einbauen, z.B. der Metallbauer.
Was regelt die DIN EN 14637
Die Norm DIN EN 14637 “Schlösser und Baubeschläge – Elektrisch gesteuerte Feststellanlagen für Feuer-/Rauchschutztüren – Anforderungen, Prüfverfahren, Anwendung und Wartung” legt Anforderungen, Prüfverfahren und Leistungskriterien fest, mit deren Hilfe die Vereinbarkeit von Komponenten und deren Leistung beurteilt …Die Prüfung von Feststellanlagen an Brandschutztüren ist gemäß der bauaufsichtlichen Zulassung und der Herstellervorgaben durchzuführen. Sie sollte monatlich – maximal alle 3 Monate – seitens des Betreibers durch eine eingewiesene Person oder eine Fachkraft für Feststellanlagen erfolgen.