Ein Unternehmenskauf kann dementsprechend in zwei Formen stattfinden: Kauf des Rechtsträgers im Wege eines Anteilskaufs (Share Deal, bspw. Kauf von GmbH-Anteilen) oder Kauf des dem Rechtsträger gehörenden Vermögens im Wege des Erwerbs aller oder bestimmter Vermögenswerte (Asset Deal, bspw. Kauf von Produktionsanlagen).Der Asset Deal beschreibt den Erwerb eines Unternehmens durch die Übernahme der betrieblichen Wirtschaftsgüter des verkaufenden Unternehmens. Beim Asset Deal können bestimmte Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Immobilien oder auch Schulden, im verkaufenden Unternehmen verbleiben.Beim Asset Deal ist das Unternehmen, dessen Vermögensgegenstände verkauft werden, der Verkäufer. Beim Share Deal ist der Verkäufer dagegen ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin des Unternehmens, der oder die seine oder ihre Anteile am Unternehmen verkauft.
Wie funktioniert ein Share Deal : Bei einem Share Deal werden – entgegen dem direkten Erwerb von Immobilien selbst – Anteile an der jeweiligen immobilienhaltenden Gesellschaft erworben. Dieses Modell sei hierzulande nicht die vorherrschende Transaktionsform, wie die Autoren erklären. Dabei gebe es eine Reihe steuerlicher Vorteile.
Wann liegt ein Asset Deal vor
Bei einem Asset Deal erwirbt der Käufer die einzelnen Wirtschaftsgüter. Der Käufer erlangt dadurch den Vorteil, selbst entscheiden zu können, welche Wirtschaftsgüter er übernehmen möchte und verringert so sein Haftungsrisiko.
Was passiert mit GmbH nach Asset Deal : Beim Asset-Deal ist dagegen die GmbH der Verkäufer: Die Anteile der GmbH bleiben den Gesellschaftern und die GmbH veräußert einzelne oder alle Wirtschaftsgüter an den Käufer. Die Gesellschafter können die GmbH im Nachgang liquidieren.
Der wesentliche Vorteil des Asset Deals liegt darin, dass der Käufer jeden Kaufgegenstand einzeln auswählen und vorab auch begutachten kann. Weiterhin sind folgende Faktoren als vorteilhaft zu werten: Geringeres Risiko als beim „Komplettkauf“ eines Unternehmens (minimierte Haftungsrisiken)
Für den Verkäufer ist ein Share Deal meist steuerlich von Vorteil, wobei dabei nach der Rechtsform des Veräußerers zu unterscheiden ist. Handelt es sich beim Verkäufer um eine Kapitalgesellschaft, so wird der Veräußerungsgewinn nur mit rd. 1,5 % (d. h. mit rd. 30 % von 5 % des Veräußerungsgewinns) besteuert.
Ist Share Deal Gesamtrechtsnachfolge
Bei einem Share Deal gehen die Vertragsverhältnisse dagegen automatisch kraft Gesamtrechtsnachfolge über (mit Ausnahme der schon erwähnten Verträge mit „Change of Control“-Klausel).Unter Asset Deal versteht man einen Unternehmensübergang, bei dem der Rechtsträger, also der zivilrechtliche Liegenschaftseigentümer, wechselt. Es handelt sich um einen direkten Liegenschaftskauf.Im Grundsatz fällt sowohl bei der Veräußerung von Einzelwirtschaftsgütern (asset deal) als auch bei dem Verkauf von Gesellschaftsanteilen (share deal) in voller Höhe Umsatzsteuer an. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen gilt hierbei umsatzsteuerrechtlich als sogenannte sonstige Leistung (§3(9) UStG).
Veräußert eine GmbH einzelne Wirtschaftsgüter (Asset Deal) fallen auf den Veräußerungsgewinn Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an. Dabei wird der Veräußerungsgewinn wie der laufende Gewinn der GmbH versteuert.