Was ist beim Heizungscheck zu tun?
Die Wärmeerzeugung im Heizungscheck

Der Fachmann prüft mit einem geprüften Messgerät im Kernstrom, wie viel Abgas mit welcher Temperatur entweicht. Je geringer der Abgasverlust desto höher ist in der Regel die Energieeffizienz. Die Kesseloberfläche wird mit einem Oberflächentemperaturfühler abgetastet.Der Fachbetrieb kontrolliert unter anderem auch etwaige Verluste bei Abgas, Wärme und Ventilation. Heizungsbauer, Gas- und Wasser-Installateure, Schornsteinfeger und Energieberater dürfen den einfachen Heizungscheck durchführen.Innerhalb von 2 Jahren müssen Besitzer einer Gasheizung eine Heizungsprüfung nach § 2 EnSimiMaV und ggf. Optimierungsmaßnahmen durchführen lassen. Auch Schornsteinfeger*innen übernehmen die Prüfung.

Ist ein Heizungscheck eine Wartung : Bei einer Wartung überprüfen Fachleute die Funktion der Heizungsanlage und führen erforderliche kleinere Reparaturen aus. Der Heizungscheck (DIN EN 15378) hingegen ist ein festgelegtes Verfahren, mit dem das gesamte Heizsystem auf die optimale Wärmeerzeugung hin überprüft wird.

Wie lange dauert ein Heizungscheck

Wie lange dauert der Heizungs-Check Im Schnitt dauert der Heizungscheck vor Ort 60 – 90 Minuten.

Wer ist vom Heizungscheck befreit : Ausgenommen von dieser Pflicht sind Immobilien mit einer Gasheizung, die in den vergangenen Jahren bereits einen HeizungsCheck gemäß DIN 15378 vorgenommen haben, bereits nachweislich mit einen hydraulischen Abgleich ausgestattet sind oder innerhalb von 6 Monaten nach Stichtag eine neue Heizung haben werden.

Mit der Prüfung können die Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer unter anderem Schornsteinfeger* innen, Heizungsinstallateur*innen oder Energieberater*innen beauftragen. Die Prüfung betrifft alle Einstellungen der Heizung, die Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben.

Alle Hauseigentümer und Wohnungsbesitzer, die eine mit Erdgas betriebene Heizung besitzen, sind zum neuen Heizungscheck verpflichtet. Die Heizungsprüfung muss innerhalb der nächsten zwei Jahre erfolgen und von einem Schornsteinfeger, SHK-Handwerker oder Energieberater durchgeführt werden.

Was kostet der Effizienz Check Gasheizung

Es ist mit Kosten von 80 bis 160 Euro zu rechnen, wenn die Prüfung im Zuge von Wartungsarbeiten durchgeführt wird.Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten).Die Pflicht entfällt, wenn die Heizung bereits hydraulisch abgeglichen wurde oder wenn geplant ist, innerhalb von sechs Monaten nach dem Stichtag die Heizung auszutauschen oder mindestens 50 Prozent der wärmeübertragenden Fläche des Gebäudes dämmen zu lassen.

Seit diesem Oktober gilt für Eigentümer*innen von Gebäuden mit Gasheizungen die Pflicht zu einer Effizienzprüfung ihrer Anlagen. Die Verpflichtung ist Teil der Maßnahmen des Bundes zur Sicherung der Energieversorgung und in einer Verordnung geregelt (Link siehe unten).

Wer muss keinen Heizungscheck machen : Generell ist jeder Immobilienbesitzer mit zentraler Gasheizung dazu verpflichtet, den Heizungscheck bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen. Ausgenommen sind alle Haushalte, die einen kürzlich durchgeführten DIN 15378 Check oder ähnlichen Nachweis haben.

Wer kontrolliert wie alt meine Heizung ist : Heizung über 30 Jahre alt: Austauschpflicht beachten – wie die Einhaltung kontrolliert wird. Konkret sind dafür die Schornsteinfegerinnen und Schornsteinfeger zuständig – das Wirtschaftsministerium spricht gegenüber unserer Redaktion von einer "unbürokratischen" Ausgestaltung.

Wer muss keinen HeizungsCheck machen

Generell ist jeder Immobilienbesitzer mit zentraler Gasheizung dazu verpflichtet, den Heizungscheck bis zum 15.09.2024 durchführen zu lassen. Ausgenommen sind alle Haushalte, die einen kürzlich durchgeführten DIN 15378 Check oder ähnlichen Nachweis haben.

Es gibt Bestandsschutz für alle seit den 1980er Jahren eingebauten Ölheizungstypen, explizit sind das Niedertemperatur- und Brennwertheizungen. Noch ältere Ölheizungstypen haben Bestandsschutz in einem selbst genutzten Eigenheim, wenn dies seit 01.02.2002 oder früher bewohnt wird.Niedertemperatur-Heizkessel oder Brennwertkessel sind bereits relativ effizient und müssen daher nicht ersetzt werden. Auch für Heizungen, die eine Heizleistung kleiner 4 kW und größer 400 kW haben, gilt die Austauschpflicht nicht.