Wann bekommt man Asyl in Deutschland?
Das Recht auf Asyl. Jede*r Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland durch Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) festgelegt.Asylgrund: Gefahr für Leben und Freiheit Eine drohende Gefahr für Leben und Freiheit kann eine Begründung für die Flüchtlingsanerkennung sein. Diese besteht aber nur dann, wenn das Leben der Betroffenen aus politischen Gründen regelmäßig oder sehr stark beeinträchtigt ist und ihr Leben und Freiheit bedroht sind.Dabei durchlaufen sie drei Phasen: Zunächst registrieren sich die Asylbewerber und stellen ihren Asylantrag . Danach folgt ihre Anhörung und schlussendlich fällt das BAMF seine Entscheidung. Direkt nach ihrer Einreise können Personen bei einer staatlichen Stelle äußern, dass sie um Asyl ersuchen wollen.

Wann hat man Recht auf Asyl : eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt, eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil sie aufgrund eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren (unter bestimmten Voraussetzungen ein Jahr) rechtskräftig verurteilt worden ist.

Wer bekommt kein Asyl in Deutschland

Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.

Wer hat Chancen auf Asyl : Voraussetzungen für die Beantragung des Chancen-Aufenthaltsrechts sind: Sie müssen am Stichtag 31.10.2022 seit mindestens 5 Jahren in Deutschland leben. Sie müssen ununterbrochen geduldet oder gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben.

Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.

Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.

Wer entscheidet wer Asyl bekommt

Das Bundesamt setzt zur Prüfung der Asylanträge von besonders schutzbedürftigen Personen sogenannte Sonderbeauftragte ein. Diese sind zusätzlich geschult und verfügen über besonderes Wissen im Umgang mit diesem Personenkreis.