Welche Rassen gelten als Listenhunde
Hunderasse | Keine Abstufung vorhanden |
---|---|
American Staffordshire Terrier | Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
Bandog | |
Bullmastiff | Berlin |
Bullterrier | Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt |
Grundsätzlich werden diese Hunderassen aufgelistet:
- Schäferhund.
- Boxer.
- Dobermann.
- Rottweiler.
- Deutsche Dogge.
Was kostet mein Hund an Steuern
Bundesland | Erster Hund | Weiterer Hund |
---|---|---|
Baden-Württemberg | 108 Euro | 216 Euro |
Bayern | 100 Euro | 100 Euro |
Berlin | 120 Euro | 180 Euro |
Brandenburg | 108 Euro | 192 Euro |
Ist ein American Staffordshire ein Listenhund : Auf der Liste stehen noch drei Hunderassen: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier. Hier gibt es also weniger Listenhunde, die Hundehalter:innen müssen jedoch verschiedene Grundvoraussetzungen erfüllen: Sachkundenachweis, Haftpflichtversicherung, Führungszeugnis und Wesenstest sind Pflicht.
Wer darf mit einem Listenhund Gassi gehen
- Listenhunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur mit dem erforderlichen Sachkundenachweis, mit der Vollendung des 18.
- Das gleichzeitige Ausführen mehrere Listenhunde durch eine Person ist verboten.
- Für Listenhunde besteht eine Maulkorb- und Leinenpflicht.
Was kostet ein Listenhund an Steuern : Die Hundesteuer beträgt für alle Hunde (inklusive Listenhunde) 120 Euro für den ersten Hund, 180 Euro für jeden weiteren. Die Kosten betragen 90 Euro pro Hund, 600 Euro für jeden gefährlichen Hund .
Listenhunde in Bayern
In Bayern werden Listenhunde in zwei Kategorien unterteilt. Für Hunderassen der Kategorie 1 benötigen Besitzer:innen eine Erlaubnis zu Haltung. Halter:innen von Hunden der Kategorie 2 müssen mit ihrem Vierbeiner einen Wesenstest durchführen.
Die Augsburger Hundeschule bereitet Sie auf alle Punkte im Wesenstest vor und stellt Ihnen gerne einen staatlich bestellten und vereidigten Gutachter zur Verfügung. Der Preis für eine Gutachten beträgt ab 550,00 € und ist gültig zur Vorlage bei jeglicher Behörde in Bayern.
Wer ist in Bayern von der Hundesteuer befreit
Um einen Erlass zu beantragen, müssen die folgenden Voraussetzungen auf Sie zutreffen: Sie beziehen Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder verfügen über ein Einkommen in vergleichbarer oder geringerer Höhe. Sie haben Ihre finanzielle Notlage nicht selbst verschuldet.Nach diesem Gesetz dürfen bestimmte Hunderassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Dies sind Hunde der Rassen: Pitbull-Terrier. American Staffordshire-Terrier.Oft besteht für Listenhunde wie American Bully, Amstaff und Co. eine Maulkorbpflicht oder einen Leinenzwang. Zudem musst Du häufig volljährig sein und Dein Tier in der Regel bei der Gemeinde anmelden. In manchen Regionen bekommst Du eine Haltegenehmigung nur, wenn Du ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kannst.
Listenhunde Kategorie 1
Bei Hunden der Kategorie I: Pitbull, auch American Pitbullterrier, Bandog, Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Tosa-Inu, sowie allen Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder mit anderen Hunden ist eine Genehmigung zum Halten erforderlich.
Was bedeutet es einen Listenhund zu haben : In der Presse steht oft das Wort „Kampfhund“, wenn es um Listenhunde geht. Faktisch ist es so: Listenhunde sind Hunderassen, die per Gesetz als gefährlich oder potenziell gefährlich gelten.
Welche Hunde müssen keine Hundesteuer zahlen : Blindenführhunde, Behindertenbegleithunde und andere speziell ausgebildete Hunde von schwerbehinderten Menschen werden von der Hundesteuer befreit. Die Hunde müssen ausschließlich dem Schutz und der Hilfe der behinderten Menschen dienen.
Wer braucht keine Hundesteuer zu zahlen
Trotz aller Unterschiede und Ausnahmen: „Hilflose Personen“, wie es im Verwaltungsdeutsch heißt, und Menschen, die wegen einer Behinderung auf einen Hund angewiesen sind, müssen in der Regel deutschlandweit keine Hundesteuer zahlen.
Die Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung (HundVerbrEinfVO) besagt, dass es in Deutschland untersagt ist, die Hunderassen American Staffordshire Terrier, Bull Terrier, American Pitbull Terrierund Staffordshire Bull Terriereinzuführen beziehungsweise sie zu halten. Das gilt auch für Mischlinge dieser Hunderassen.Laut Gesetz müssen sich sowohl gefährliche Hunderassen – die sogenannten „Listenhunde“ – als auch Problemhunde einem Wesenstest unterziehen. Obwohl es sich um eine standardisierte Untersuchung handelt, können die konkreten Prüfungsinhalte je nach Sachverständigem etwas voneinander abweichen.
Was passiert wenn ein Hund einen Wesenstest nicht besteht : Nach einem nicht bestanden Wesenstest kann demnach der Maulkorb-Leinenzwang, die notwendige Sachkunde des Hundeführers und sogar die Wegnahmen und schlimmstenfalls die Euthanasie des Hundes von der Behörde angeordnet werden.