Folgende Gesetze verpflichten die Polizei jedoch zum Loslösen. Ihre Aktionen bringen Menschen zur Weißglut: Die Klima-Aktivisten und Aktivistinnen kleben sich mit Sekundenkleber oder schnell trocknendem Beton auf Straßen, verursachen dadurch Blockaden und Staus.Zunächst handelt es sich um den Tatbestand einer Nötigung nach § 240 Abs. 1 StGB. Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird danach mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.In aller Regel schon – in den vergangenen Monaten sind bundesweit immer wieder Klimakleber zu Geldstrafen verurteilt und zum Teil sogar inhaftiert worden. Zunächst einmal greift auch für derartige Proteste das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gemäß Artikel 8 des Grundgesetzes.
Was droht Klimaklebern : Haftstrafen möglich
Selbst bei einem minderschweren Fall beträgt die Strafe immer noch drei Monate bis zu fünf Jahren. Bei Nötigung droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Kann ich Klima Kleber Anzeigen
„Eine Anzeige ist immer möglich. Dann ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden das Verhalten der Kleber zu bewerten“, sagt er.
Kann ich Klimakleber wegen Nötigung anzeigen : Klimaaktivisten anzeigen: Ist ihr Verhalten strafbar Das Festkleben mit Sekundenkleber auf (öffentlichen) Straßen durch die Klimaaktivisten kann die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 I StGB) auslösen.
„Eine Anzeige ist immer möglich. Dann ist es Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden das Verhalten der Kleber zu bewerten“, sagt er.
Fonds-Pionier Ökoworld Unternehmen zahlt Strafen der »Letzten Generation« Gerichte verhängen gegen Klimakleber regelmäßig Geldstrafen, Behörden stellen Einsätze in Rechnung. Für all das will das Unternehmen Ökoworld aufkommen – und die Beträge den Aktivisten erstatten.
Welche Strafe droht Klima Klebern
Das Urteil ist laut Staatsanwaltschaft und Aktivisten das bislang härteste, das in Deutschland gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ verhängt wurde. Ein weiterer Klima-Kleber wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.„Wer mit zulässiger Notwehr oder Nothilfe handelt, ist selbst nicht strafbar“ Deshalb handele es sich auch um Notwehr, wenn genötigte Autofahrer die Aktivistinnen und Aktivisten selbst von der Straße entfernen. „Ein solches Vorgehen ist mit dem Beginn der Nötigung sofort legitimiert“, sagt Kempgens.Begeht ein Klimaaktivist eine Straftat, um auf den Klimawandel und die Notwendigkeit sofortigen Gegensteuerns aufmerksam zu machen, so stehen ihm keine Rechtfertigungsgründe zur Seite. Das Oberlandesgericht Celle schließt sowohl einen rechtfertigenden Notstand als auch eine Rechtfertigung durch zivilen Ungehorsam aus.
Bei Nötigung im Straßenverkehr können Beweise zum Beispiel das Kennzeichen sowie Modell und Marke des Autos sein, mit dem der Fahrer Sie genötigt hat, das Aussehen des Fahrers sowie Zeugenaussagen etwa von Beifahrern und natürlich Ihre Aussage. Details können bei der Beschreibung entscheidend sein.
Kann ich Klima Kleber wegen Nötigung anzeigen : Das Festkleben mit Sekundenkleber auf (öffentlichen) Straßen durch die Klimaaktivisten kann die Strafbarkeit wegen Nötigung (§ 240 I StGB) auslösen.
Werden Klima-Kleber verurteilt : Ein weiterer Klima-Kleber wurde zu drei Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und eine Frau Anfang März aus Protest die Bundesstraße 27 in Heilbronn blockiert haben.
Werden Klimakleber verurteilt
Vor dem Kölner Amtsgericht sind zwei Mitglieder der "Letzten Generation" verurteilt worden. Die Frau und der Mann hatten sich im vergangenen Sommer am Kölner Gleisdreieck mit ihren Händen auf den Asphalt geklebt. Sie blockierten den Straßenverkehr laut Gericht am 13.
Demnach werden die Aktivisten durch Spendengelder, die die Organisation erhält, finanziert. Hauptsponsor der „Letzten Generation“ ist die US-Organisation „Climate Emergency Fund“, wie eine Sprecherin der Organisation gegenüber Merkur.de von IPPEN.Theoretisch ist das möglich, denn nach dem deutschen Zivilrecht gibt es die Haftung für sogenannte "unerlaubte Handlungen". Eindeutig ist die Rechtslage, wenn bei den Aktionen konkrete Sachen anderer beschädigt werden.
Ist es erlaubt klimaaktivisten von der Straße zu ziehen : „Wer mit zulässiger Notwehr oder Nothilfe handelt, ist selbst nicht strafbar“ Deshalb handele es sich auch um Notwehr, wenn genötigte Autofahrer die Aktivistinnen und Aktivisten selbst von der Straße entfernen. „Ein solches Vorgehen ist mit dem Beginn der Nötigung sofort legitimiert“, sagt Kempgens.