Für wen gilt Asyl?
Jeder, der vor Verfolgung oder ernsthaftem Schaden in seinem Herkunftsland flieht, hat das Recht, einen Antrag auf internationalen Schutz zu stellen.Asylberechtigte sind politisch Verfolgte, die im Falle der Rückkehr in ihr Herkunftsland einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein werden.Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als "Asylbewerber" bezeichnet. Wer ist asylberechtigt

Wer kann Asyl bekommen : Das ist dann der Fall, wenn einer Person in ihrem Herkunftsland eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) oder eine erhebliche Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit droht.

Wer hat kein Asylrecht

Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen.

Wer hat das Recht auf Asyl in Deutschland : Asyl ist in Deutschland ein von der Verfassung geschütztes Recht. Menschen, die aus anderen Teilen der Welt vor Gewalt, Krieg und Terror fliehen, sollen hierzulande Schutz finden.

Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.

Ob Krieg und Gewalt, Verfolgung und Diskriminierung, Armut und Perspektivlosigkeit, Umweltzerstörung und Klimawandel oder Rohstoffhandel und Landraub – meist sind diese Fluchtursachen eng miteinander verwoben. Und fast immer hängen sie mit der zunehmenden globalen Ungleichheit zwischen reich und arm zusammen.

Wer kann Asyl in Deutschland bekommen

Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden.Weiterhin kommt diese Anerkennung in folgenden Fällen in Frage:

  • bei nach der Flucht nach Deutschland selbstgeschaffenen Nachfluchtgründen (wie politische oder journalistische Aktivitäten oder Religionswechsel),
  • bei einer Verfolgung durch sogenannte nichtstaatliche Akteure (also etwa durch eine Bürgerkriegspartei)

Anzahl der Asylanträge in Deutschland nach den wichtigsten Herkunftsländern im Jahr 2024

Merkmal Anzahl der Asylanträge
Türkei 10.119
Irak 3.111
Iran 1.799
Somalia 1.748


Theoretisch kann jeder Mensch, der in seiner Heimat politisch verfolgt wird oder politische Verfolgung bei seiner Rückkehr befürchten muss, in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Flüchtlinge können aber schon vorher abgewiesen werden. Zuerst muss ein Flüchtling die Grenzkontrollen überwinden.

Welche zwei fluchtgründe sind kein Grund für Asyl : Notsituationen wie Armut, Bürgerkriege, Hunger, Naturkatastrophen oder Perspektivlosigkeit sind damit als Gründe für eine Asylgewährung gemäß Artikel 16a GG grundsätzlich ausgeschlossen, da diese ein allgemeines Risiko für alle Bewohner*innen des Landes darstellen und nicht als individuelle Verfolgung gelten.

Was sind keine asylgründe : Asylgrund: materielle Not So genannte “allgemeine” Notsituationen wie zum Beispiel eine Hungersnot oder eine Umweltkatastrophe werden nicht als Asylgründe anerkannt.

Was ist der Unterschied zwischen Asyl und Aufenthaltserlaubnis

Wenn Sie aus politischen oder humanitären Gründen nach Deutschland geflohen sind und hier bleiben wollen, können Sie Asyl beantragen. Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Kein Recht auf Asyl gibt es meist, wenn Menschen aus einem der sogenannten sicheren Herkunftsstaaten stammen – etwa aus der EU, Westbalkanstaaten, Ghana und Senegal. Auch wenn bereits ein Schutz durch einen sicheren Drittstaat (EU, Norwegen, Schweiz) besteht, soll in Deutschland kein Asyl mehr beantragt werden können.Das Recht auf Asyl. Jede*r Asylsuchende hat in Deutschland das Recht auf ein Asylverfahren, in dem die individuellen Fluchtgründe sorgfältig geprüft werden. Das Recht auf Asyl ist in Deutschland durch Artikel 16a des Grundgesetzes (GG) festgelegt.

Haben Asylbewerber einen Aufenthaltstitel : Wenn Sie aus politischen oder humanitären Gründen nach Deutschland geflohen sind und hier bleiben wollen, können Sie Asyl beantragen. Falls Ihr Asylantrag positiv entschieden wird, bekommen Sie eine Aufenthaltserlaubnis.